852 Z. 15 ff.). Auch diese Ausführungen des Beschuldigten sind widersprüchlich, wirr und unverständlich. Die Aussage, er schlafe wegen des Xanax in der Nacht «wie tot», ist eine reine Schutzbehauptung. Einerseits ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Wirkung dieses Medikaments eher – d.h. bereits bei der Polizei oder zumindest bei der Staatsanwaltschaft – thematisiert hätte, wenn er jeweils wirklich «wie tot» geschlafen hätte. Dies machte er aber gerade nicht. Auf Frage, wieso er sich so sicher sei, dass sich die Vorfälle nicht in der Nacht ereignet hätten, erklärte er nämlich, dass er in der Nacht normalerweise schlafe, weil er am nächsten Tag arbeiten müsse (pag.