106 Z. 88 ff.]). Auf Vorhalt des Staatsanwalts, er habe am 4. und 7. Januar 2017 gegen den Willen der Privatklägerin sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen, erklärte der Beschuldigte: «Wie schon gesagt, in der Nacht ist das nie passiert. […]» und «Wie gesagt, in der Nacht war