106 Z. 76 ff.). Auf erneute Frage, weshalb er das bei der Polizei nicht so erklärte habe, äusserte der Beschuldigte, er sei auch nicht explizit gefragt worden, wie oft und wie genau es passiert sei. Er habe gar nicht recht gewusst, wie aufzählen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Frage des Polizisten klar und deutlich war («Können Sie mir sagen, wie oft kam es zwischen Ihnen und Frau D.________ zu sexuellem Kontakt.» [pag. 98, Z. 181 f.]). Der Beschuldigte führte fort, es sei auch später, nachdem er das Kind ins Bett gebracht habe, «ab und zu noch passiert, dass wir noch etwas zusammen hatten.» (pag. 106 Z.80 ff.).