98 Z. 203 f.). Als der Staatsanwalt den Beschuldigten fragte, was er dazu sage, dass er bei der Polizei angegeben habe, er sei in die Privatklägerin verliebt gewesen und habe sie sehnsüchtig erwartet, aber dennoch nicht habe angeben können, wie oft sie Sex gehabt hätten, erklärte der Beschuldigte, er habe das im ersten Moment nicht so genau erzählen können. In den ersten Tagen seien sie allein und ungestört gewesen, dann hätten sie auch Sex gehabt (pag. 106 Z. 69 ff.). Auf Nachfrage «wie oft», gab er an: «Oft, am Montag nicht, wir kamen zurück und waren müde. Am Dienstag und Mittwoch dann aber schon.» (pag. 106 Z. 76 ff.).