39 meistens nur zu Küssen gekommen und wenn sie es gewollt habe, dann sei es dann auch weiter gegangen (pag. 98 Z. 181 ff.). Die Kontakte hätten im Bett der Privatklägerin und im Wohnraum stattgefunden, wenn seine Ehefrau und sein Sohn nicht zuhause gewesen seien (pag. 98 Z. 193 ff.). Letztmals hätten sie am Montag, als die Privatklägerin weggegangen sei, Sex gehabt (pag. 98 Z. 203 f.).