Auch bezüglich der Kündigung stimmen die Aussagen des Beschuldigten nicht mit den Aussagen seiner Frau überein, sprach diese doch von einer Zusammenkunft von ihr, ihrem Sohn und D.________ am 02. Januar, aufgrund welcher sie D.________ dann am 03. Januar gekündigt habe (pag. 84, Zeile 221 ff. und pag. 85, Zeile 251 ff.), der Beschuldigte jedoch wollte bei der Kündigung einen aktiven Part gespielt haben (pag. 96, Zeile 97).