Sie führte vielmehr aus, die beiden seien wie ein Paar gewesen, sie habe sie zusammen im Bett im Wohnzimmer liegen sehen, und sie habe sie einmal in der Küche beim Blasen gesehen (pag. 81, Zeile 92, 103 und 112). Der Beschuldigte selbst erwähnte dies von sich aus nicht. Darauf angesprochen, meinte er, er habe nicht an alles gedacht (pag. 111 unten). Dass er an einen für ihn entlastenden, eben von der Ehefrau angeblich gesehenen sexuellen Kontakt mit der Privatklägerin nicht gedacht haben soll, wenn er mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird, ist nicht glaubhaft.