In dieser Einvernahme beim Staatsanwalt verstrickt sich der Beschuldigte also verschiedentlich in Widersprüche, redet sich wieder heraus (bspw. bezüglich der drei von der Privatklägerin genannten Daten, von welchen er zuerst zwei nicht mehr einordnen konnte und schliesslich aber bloss die „Nächte“ verneinte, die „Abende“ jedoch bestätigte und auch bezüglich des Vorhalts, dass es irritierend sei, dass er sage, die Privatklägerin sei ab Silvester distanziert gewesen und er weiter sage, ausgerechnet in dieser Zeit seien sie dann zwei- dreimal intim gewesen, der Beschuldigte sich dann aber herausredete, sie hätten gar keinen Sex gehabt, sondern Oralsex) und geht zu Gegenangriffen über