Dabei macht er erstmalig eine etwas längere, detailliertere Aussage (pag. 112). Nichtsdestotrotz wirkt diese Beschreibung des Geschlechtsverkehrs seltsam platt, wie einstudiert. Auch fällt auf, dass der Beschuldigte die Privatklägerin sexuell fordernd, forcierend darstellt, sich selbst hingegen als bremsend, was – in Bezug auf sich selbst – klar den Chatinhalten widerspricht. Der Beschuldigte sagte weiter zwar von Anfang an, die Privatklägerin sei ab Silvester und nach der Kündigung anders, distanzierter gewesen.