99, Zeile 250 ff.). Für das Gericht ist es nicht nachvollziehbar, dass der Beschuldigte nach nur drei Monaten nicht mehr wissen will, wo und wie oft die – nach seinen Angaben – wenigen sexuellen Kontakte stattgefunden haben (pag. 98 f.). Dasselbe gilt für seine Aussage, dass er nicht mehr wissen will, in welcher Position (von vorn oder von hinten) der Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, jedoch genau weiss, dass er ausserhalb abgespritzt hat