Dazu gestikulierte sie und fasste sich beispielsweise ans Handgelenk, als sie beschrieb, wie sie versucht habe, die Hand des Beschuldigten aus ihrer Unterhose zu ziehen. Das Bild, welches die Kammer von der Privatklägerin in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gewann, deckt sich mit demjenigen, welches Q.________ von der Privatklägerin zeichnete. Diese gab zu Protokoll, der Privatklägerin seien im Erstgesprächs am 16. Januar 2017 immer wieder die Tränen gekommen und es sei ihr sichtlich schwer gefallen, über die Vorfälle zu sprechen (pag. 73 Z. 62 und 72).