Die Privatklägerin betrat den Gerichtssaal bekleidet mit einem Wintermantel, einer Kappe und einem Schal, den sie in der Folge gewissermassen schützend auf ihren Schoss legte. Obwohl der Vorsitzende der verunsichert wirkenden Privatklägerin zu Beginn mitteilte, er habe nicht vor, sie erneut zu allen Details zu befragen (pag. 1155 Z. 8 ff.), gab die Privatklägerin später breitwillig und von sich aus Auskunft (pag. 1155 ff.). Dazu gestikulierte sie und fasste sich beispielsweise ans Handgelenk, als sie beschrieb, wie sie versucht habe, die Hand des Beschuldigten aus ihrer Unterhose zu ziehen.