34 noch heute stark zu schaffen machen. Die Privatklägerin wirkte in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung aus Sicht der Kammer höchst authentisch. Ihre Emotionen schienen echt, sie «spielte» nicht «die Weinerliche», wenn es – wie die Verteidigung vorbrachte, «böse gesagt» – gerade passte. Die Privatklägerin betrat den Gerichtssaal bekleidet mit einem Wintermantel, einer Kappe und einem Schal, den sie in der Folge gewissermassen schützend auf ihren Schoss legte.