41 Z. 307 ff.). Auf den Einwand des Staatsanwalts, dass ihr die Ehefrau ja womöglich geholfen hätte, wenn sie geschrien hätte, erklärte die Privatklägerin: «Ja vielleicht, aber es war mir so unangenehm in diesem Moment und ich war schon so beschämt, was da passierte […]. Ich hatte das Gefühl, dass ich ja in ihrem Haus bin und irgendwo in Bern. […]» (pag. 41 Z. 313 ff.). Auf Frage, wieso sie am 16. Januar 2017 nicht versucht habe, das Zimmer zu verlassen und zu flüchten, äusserte die Privatklägerin unter anderem, sie habe «widerstanden», als es passiert sei, weil sie keinen Skandal habe machen wollen. Sie sei keine Frau, die in der Wohnung rumschreie.