In den späteren Einvernahmen schilderte sie die Geschehnisse nicht mehr chronologisch und in einem Block, sondern teilweise sprunghaft, mit spontanen Verbesserungen und Ergänzungen. Als in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung der Vorfall vom 7. Januar 2016 thematisiert wurde, erklärte die Privatklägerin beispielsweise unvermittelt: «Ich erinnere mich zusätzlich, dass er beim ersten Vorfall (gemeint: Vorfall vom 4. Januar 2017) meine Hand genommen und zu seinem Penis geführt hat.» (pag. 847 Z. 25 f.).