Wie die Staatsanwältin in der Berufungsverhandlung zutreffend ausführte, wird einvernehmlicher Oralsex wohl kaum von jemandem so beschreiben und/oder so wahrgenommen (pag. 1184). Als der Staatsanwalt die Privatklägerin weiter fragte, was sie gedacht habe, als der Beschuldigte sie am Morgen des 16. Januar 2017 ausgezogen habe, berichtete sie weinend: «natürlich schrecklich». Sie sei geschockt gewesen und als er sich selber ausgezogen habe, sei sie «noch mehr» geschockt gewesen. Ihr Körper sei gewesen «wie Gemüse», sie habe zuvor ja tief geschlafen (zum Ganzen pag. 43 Z. 385 ff.).