Dasselbe gilt bezüglich den zahlreich gemachten und geäusserten Assoziationen. Auf Vorhalt des Staatsanwalts, wonach sie bei der Polizei ausgesagt habe, der Beschuldigte habe sie während des Oralsex am 7. Januar 2017 am Po festgehalten sowie auf Frage, ob sie zeigen könne, wo genau, erklärte die Privatklägerin beispielsweise: «[…] Er hielt mich, als würde er ein ganzes Poulet essen.» (pag. 40 Z. 299 f.). Wie die Staatsanwältin in der Berufungsverhandlung zutreffend ausführte, wird einvernehmlicher Oralsex wohl kaum von jemandem so beschreiben und/oder so wahrgenommen (pag.