31 der Beschuldigte ins Zimmer gekommen, habe sie gefragt, ob alles in Ordnung sei, ihr über die Haare gestreichelt und sei gegangen (zum Ganzen pag. 45 Z. 465 ff., Z. 477 ff. und Z. 484 ff.). Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 27. September 2017 beschrieb die Privatklägerin ferner, was sie ihrer besten Freundin W.________ und deren Freund T.________ an Silvester gesagt habe und weshalb sie ihnen gegenüber «nicht das Ganze, sondern nur das Problem mit dem Kind» erwähnt habe. Schliesslich fügte sie an, eine Woche nach Silvester sei sie mit W._____