26 f. Z. 469 ff.). Später ergänzte die Privatklägerin, sie habe den Beschuldigten, als er ihr auf die Toilette gefolgt sei, gefragt, weshalb er das Ding (gemeint: Sperma) da reingesteckt habe, worauf er geantwortet habe, er habe «nur ein Teil» reingemacht. Sie habe erneut gefragt, warum er das getan habe, sei in ihr Zimmer gegangen, wo sie mit dem Telefon in der Hand auf den Boden gesessen sei und versucht habe, ihrer Freundin zu schreiben. Sie sei in Panik gewesen und habe bestimmt sehr besorgt ausgesehen. Danach sei