Sie sei (nach dem Geschlechtsverkehr) auf die Toilette gegangen und habe – so gut sie gekonnt habe – ihre Vagina gewaschen. Der Beschuldigte sei ihr dorthin gefolgt und habe sich ebenfalls gewaschen, woraufhin sie sofort in ihr Zimmer zurückgekehrt sei. Dort habe sie sich hingehockt, ihr Telefon angeschaut und bemerkt, dass ihre Freundin geschrieben habe. Plötzlich sei der Beschuldigte ins Zimmer gekommen, habe auf Wiedersehen gesagt und sei zur Arbeit gegangen. Sie sei sprachlos gewesen und habe kein Wort sagen können. Zudem habe sie Angst gehabt, schwanger zu sein (pag. 26 f. Z. 469 ff.).