Der Beschuldigte habe ca. fünf Minuten Oralsex mit ihr gemacht, dann sei ihm vielleicht warm geworden und er sei rausgegangen. Sie wisse, dass er keine Hitze möge und vermute, dass er deshalb gegangen sei. Seine Frau habe ihr einmal gesagt, dass er zum Schlafen kühle Räume brauche (pag. 24 Z. 337 ff.). Als die Privatklägerin erörterte, was sich am 16. Januar 2017 zugetragen hat, beschrieb sie eindrücklich, dass sie verrückt geworden sei und den Beschuldigten mehrmals gefragt habe, warum er das getan habe. Sie sei (nach dem Geschlechtsverkehr) auf die Toilette gegangen und habe – so gut sie gekonnt habe – ihre Vagina gewaschen.