Auf Frage nach dem Zustand seines Penis, als er ihre Hand über seiner Hose darauf gelegt habe, räumte die Privatklägerin ein, sie wisse nicht, ob der Penis erigiert gewesen sei. Es habe nur eine oder zwei Sekunden gedauert (pag. 23 Z. 284 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme erklärte sie auf Frage, wie ihre Hand gewesen sei bzw. ob sie das Glied angefasst, gehalten oder nur berührt habe: «Nein ich musste es nicht anfassen, es war nur eine Berührung.» (pag. 40 Z. 281 ff.). Als sie von der Polizei gefragt wurde, ob es im