_ nachvollziehen. Die Privatklägerin sprach vor der Anzeigeerstattung – wie die Verteidigung vorbrachte – tatsächlich bereits mit verschiedenen Personen über die Geschehnisse in der Gastfamilie. Es gibt aber keinerlei Anhaltspunkte, dass die Privatklägerin durch eine oder mehrere dieser Personen beeinflusst worden wäre. Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von Q.________ – und ferner auch auf diejenigen von T.________, dem Freund von W.________ (zur Aussagewürdigung von T.________ siehe Erwägung