Nach dem Ereignis habe sie geduscht, die Kleidung vollständig gewechselt und die Unterhose gewaschen (zum Ganzen pag. 620). Am 13. März 2017 meldete sich die Vertreterin der Privatklägerin telefonisch bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, und teilte mit, sie habe eine Klientin (die Privatklägerin), welche Aussagen betreffend sexuellen Übergriffen während ihres Einsatzes als Aupair-Mädchen bei einer Schweizer Gastfamilie machen möchte (pag. 9). Am 21. März 2017 wurde die Privatklägerin erstmals von der Polizei befragt (pag. 9 bzw. pag. 17). Dabei schilderte sie sämtliche vier Vorfälle (siehe pag.