xualkontakt gekommen sei. Weiter habe die Privatklägerin ausgeführt, sie sei Ende 2016 von den P.________ (Heimatland der Privatklägerin) als Aupair in die Schweiz gekommen. Seitens des Gastvaters sei es mehrfach dazu gekommen, dass er sie «angefasst» habe. Vor dem aktuellen Ereignis (16. Januar 2017) sei dies zuletzt am 6. Januar 2017 [recte: 7. Januar 2017] in den frühen Morgenstunden gegen 03:00 Uhr gewesen. Am 16. Januar 2017 habe die Mutter der Familie (S.________) zusammen mit dem Kind (U.________ (Sohn)) am Morgen die Wohnung verlassen.