Sie habe das Leiden der sexuellen Übergriffe immer wieder zum Ausdruck gebracht und geäussert, dass sie sehr mit sich selbst hadere und durch die Ereignisse aus der Bahn geworfen werde. Zudem habe die Privatklägerin wiederholt erwähnt, sie wünschte, sie könnte wieder ein normales Leben führen und müsste nicht mehr über diese Sachen sprechen (zum Ganzen pag. 74 Z. 101 ff.). Am 17. Januar 2017 wurde die Privatklägerin wie bereits erwähnt in Begleitung von Q.________ in der Frauenklinik des Inselspitals untersucht. In diesem Zusammenhang gab die Privatklägerin gemäss dem rechtsmedizinischen Aktengutachten vom 12. Mai 2017 an, dass es am 16. Januar 2017 zu einem von ihr nicht gewollten Se-