Sie habe der Privatklägerin in der Folge vorgeschlagen, die Frauenklinik zu informieren und ihr angeboten, sie dorthin zu begleiten. Im Rahmen der frauenärztlichen Untersuchung habe die Privatklägerin auf Fragen bezüglich allfälliger Gewaltanwendung gesagt, sie sei «festgehalten», aber weder geschlagen noch gewürgt worden (zum Ganzen pag. 72 f. Z. 37 ff.). Insgesamt habe ihr die Privatklägerin einen sehr aufgewühlten Eindruck gemacht. Sie habe das Leiden der sexuellen Übergriffe immer wieder zum Ausdruck gebracht und geäussert, dass sie sehr mit sich selbst hadere und durch die Ereignisse aus der Bahn geworfen werde.