27 sie solle nur das erzählen, was sie preisgeben wolle. Daraufhin habe sich die Privatklägerin ans Herz gefasst und erzählt, der Beschuldigte sei am Morgen des 16. Januar 2017, als das Kind und die Frau bereits aus dem Haus gewesen seien, zu ihr ins Zimmer gekommen. Es sei zu einem sexuellen Übergriff mit Geschlechtsverkehr gekommen. Sie habe grosse Angst, schwanger geworden zu sein. Weitere Details habe die Privatklägerin aber nicht erzählt. Sie habe der Privatklägerin in der Folge vorgeschlagen, die Frauenklinik zu informieren und ihr angeboten, sie dorthin zu begleiten.