Sie sei wie in einem Film gewesen und habe den Impuls verspürt, zu schreien. Gleichzeitig sei ihr bewusst geworden, dass im Zimmer nebenan die Frau und das Kind schlafen würden. Dies habe sie in eine Art Zwickmühle gebracht, so dass sie dann nicht geschrien habe. Zwei Tage später, am 6. Januar 2017, [recte: drei Tage später, am 7. Januar 2017] sei es erneut zu einem ähnlichen Vorfall gekommen. Der Beschuldigte sei wieder in ihr Zimmer gekommen. Was er diesmal gemacht habe, habe die Privatklägerin ihr aber nicht erzählt. Sie (die Privatklägerin) habe nur gesagt, dass sie versucht habe, den Beschuldigten mit «eindringlicher Flüsterstimme» davon abzubringen.