(Familie des Beschuldigten) gekommen sei und dass sie am 19. Dezember 2016 in die Schweiz eingereist sei. Die Familie habe aus dem Beschuldigten, dessen Ehefrau S.________ und dem neunjährigen Sohn, welchen sie hätte betreuen sollen, bestanden. Der Sohn sei mit der Aupair- Lösung aber nicht einverstanden gewesen, weshalb der Aupairvertrag am 2. Januar 2017 [recte: 3. Januar 2017] aufgelöst worden sei. Am 4. Januar 2017 sei der Beschuldigte, als sie bereits geschlafen habe, zu ihr ins Zimmer gekommen und habe sie am ganzen Körper berührt. Er habe gewollt, dass sie ihn auch berühre. Sie sei wie in einem Film gewesen und habe den Impuls verspürt, zu schreien.