Die Stimmung in der Familie sei nicht negativ gewesen, aber die Privatklägerin habe angegeben, sie wolle nicht mehr als Aupair bei dieser Familie arbeiten. Der Beschuldigte habe sie sexuell belästigt und sie wolle auf die P.________ Botschaft verbracht werden. Dies hätten sie in der Folge gemacht. Gegenüber dem Botschafter und dessen Assistentin habe die Privatklägerin erneut erklärt, sie sei vom Beschuldigten am 4. Januar 2017 um 02:00 Uhr sowie am 6. Januar 2017 [recte: 7. Januar 2017] um 03:00 Uhr sexuell belästigt worden. In der Folge sei die Privatklägerin von der Polizei ins Frauenhaus verbracht worden (zum Ganzen pag.