day no posible», «so we make virtual 😜 😜 😜», «I want to say you me one solution» (15:29:22 Uhr – 15:36:16 Uhr; pag. 1148). Diese Nachrichten der dritten Phase zeigen in aller Deutlichkeit, dass zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin nichts Sexuelles lief. Die beiden führten entgegen den Aussagen des Beschuldigten keine Liebesbeziehung. Es existiert keine einzige Nachricht, die sich auf eines der angeblich mehreren einvernehmlichen, sexuellen Erlebnisse beziehen oder auf eine Beziehung hindeuten würde. Die vorhandenen Nachrichten bestätigen vielmehr, dass der Beschuldigte nicht im Bilde war über alltägliche, die Privatklägerin angehende Geschehnisse.