Auch auf diese Nachricht reagierte die Privatklägerin nicht. Am Folgetag bzw. am 5. Januar 2017 schrieb der Beschuldigte um 14:44:18 Uhr – 14:48:39 Uhr «👍 👍 👍», «I see. I think that is normal. And will be same in the next days 👍.» (pag. 1147). Zudem fragte er die Privatklägerin, ob sie das Wetter möge, worauf diese schrieb, das Wetter mache sie müde, weshalb sie immer einschlafe (14:50:26 Uhr und 14:51:16 Uhr; pag. 1147). Der Beschuldigte fragte sogleich: «Hmm, you no prefer to warm you up 😳 [Bedeutung dieses Emoji: errötetes Gesicht]» und ob sie in der Nacht nie erwache, was die Privatklägerin verneinte (14:52:53 Uhr – 14:55:19 Uhr;