Du stehst unter Beobachtung!]» (16:55:54 Uhr – 16:56:23 Uhr; pag. 1147). Der Beschuldigte führte seinen Monolog nahezu bis um 17:34:06 Uhr fort, fragte die Privatklägerin später um 21:32:56 Uhr «how are you 😘», worauf sie um 21:33:30 Uhr antwortete, sie schaue einen Film (zum Ganzen pag. 1147). Sogleich fragte der Beschuldigte wieder, «you want to see us later after sleeping all» (21:35:18 Uhr; pag. 1147), worauf die Privatklägerin wiederum nicht antwortete, was den Beschuldigten wohl dazu veranlasste, ihr am 5. Januar 2017 um 00:12:15 Uhr «👀 👀 👀» zu schicken (pag. 1147). Auch auf diese Nachricht reagierte die Privatklägerin nicht.