👄 👄 und daran, dass sie ihm gesagt habe, sie brauche es mehrmals täglich, worauf die Privatklägerin meinte, «Masturbation can help me hahahagaha» (16:37:18 Uhr, 16:38:06 Uhr, 16:39:42 Uhr und 16:40:04 Uhr; pag. 1146). Der Beschuldigte fragte sogleich, ob sie masturbiert habe, seit sie in der Schweiz sei, worauf die Privatklägerin antwortete: «Huh? I dont understand.» «Huh! Niennn» (16:43:09 Uhr und 16:45:13 Uhr; pag. 1146). Der Beschuldigte hakte nach, wie er das zu verstehen habe. Sie sei ja nun fast zwei Wochen ohne [sexuelle] Aktivität. Ob sie das denn nicht vermisse.