23 gierte, fragte der Beschuldigte sie, ob sie darüber nachgedacht habe, was sie der Agentur sagen sollten, weshalb ihre Zusammenarbeit nicht funktioniere (16:16:33 Uhr und 16:18:34 Uhr; pag. 1145). Die Privatklägerin führte daraufhin aus, er könne der Agentur das Hauptproblem als Grund schildern, nämlich dass sie und U.________ (Sohn) keine gute Beziehung hätten und es ihr nicht erlaubt sei, etwas mit dem Kind zu machen (16:21:10 Uhr, 16:25:16 Uhr und 16:27:21 Uhr; pag. 1146). Der Beschuldigte antwortete, er erlaube ihr, etwas mit ihm zu machen, aber das wolle sie ja nicht…