me» (13:16:26 Uhr; pag. 1144) und beschwerte sich sodann innert drei Stunden in ca. 30 Nachrichten, dass zwischen ihnen beiden nichts laufen würde und dass die Privatklägerin kein Interesse daran habe, eine Lösung zu finden: «You don’t need to have fear», «But is more your avoid of me.», «You know ,,, if you want something ,,, you find solution», «What i see from your side… You dont are interest to find way» (13:19:26 – 13:22:06 Uhr; pag. 1144 f.). Die Privatklägerin antwortete ausweichend, sie habe einfach Angst, worauf der Beschuldigte sie wiederum mit unzähligen Nachrichten bombardierte, wonach sie problemlos Zeit mit ihm verbringen könnte, wenn sie daran interessiert wäre.