Die Privatklägerin ging nicht mehr gross auf die sexistischen Nachrichten des Beschuldigten ein oder liess dieselben sogar unbeantwortet. Der Beschuldigte bemerkte dies und warf der Privatklägerin wiederholt vor, sie antworte nicht mehr, habe sich verändert, zeige zwei Gesichter und sei wohl nicht mehr an ihm interessiert. Nach der Einreise der Privatklägerin in die Schweiz chatteten die Parteien vorerst nicht mehr. Es existieren erst ab dem 31. Dezember 2016 wieder Nachrichten. Die dritte Phase beschlägt demnach die Zeit an Silvester 2016 und danach. Am 31. Dezember 2016 wünschte die Privatklägerin dem Beschuldigten «Happy New Year» (22:36:54 Uhr;