Sie habe zwei Gesichter und er frage sich, welche ihrer Seiten die bzw. welches ihrer Gesichter das richtige sei (17:53:27 Uhr; pag. 1138). Der Beschuldigte zweifelte mithin schon vor der Anreise der Privatklägerin an deren Willfährigkeit. Zusammengefasst belegen die Chatnachrichten der zweiten Phase, dass das Gesprächsklima seitens der Privatklägerin inzwischen merklich abgekühlt hatte. Die Privatklägerin ging nicht mehr gross auf die sexistischen Nachrichten des Beschuldigten ein oder liess dieselben sogar unbeantwortet.