ihr schwindendes Interesse an ihm offensichtlich bemerkt hatte. Mit E-Mail vom 5. Dezember 2016 teilte er L.________ mit, er habe von der Privatklägerin seit längerer Zeit keine Nachricht mehr erhalten, «ehrlich gesagt in der letzten zeit war sein verhalten [der Privatklägerin] schon komisch» (pag. 218). Am 15. De-