matland der Privatklägerin) verbringen (14:38:37 Uhr; pag. 641), worauf der Beschuldigte antwortete: «We need you asap [as soon as possible], so for us is important that you come now» (14:50:52 Uhr). Zudem ignorierte der Beschuldigte die E-Mail von L.________ vom 7. Dezember 2016, in welcher diese ihm vorschlug, der Privatklägerin erst einen Flug für Anfang Januar 2017 zu buchen, weil Weihnachten und Neujahr in den P.________ (Heimatland der Privatklägerin) traditionelle Familienfeiertage seien und es für die Privatklägerin deshalb schwierig sein könnte, schon vor Weihnachten 2016 in die Schweiz zu reisen (pag. 233 und ferner pag. 231) und teilte L.______