Bereits in der ersten Phase fällt jedoch auf, dass die expliziten Gespräche stets vom Beschuldigten initialisiert wurden. Die Privatklägerin sandte deutlich weniger Nachrichten. Am 12. Oktober 2016 schrieb der Beschuldigte der Privatklägerin zwischen 23:02:40 Uhr und 23:26:45 Uhr beispielsweise 24 Nachrichten im Stile von (pag. 641): «Hmm can you resist the call of your pussy? To satisfy her.», «Can y touch her and think I m here» «My cock is still very hard thinking on you», «Im need so much your wet pussy», «Please to introduce 2 fingers in your pussy and think,,, I m at your side now Close you ayes and think on me», ohne auch nur eine Antwort der Privatklägerin erhalten zu haben.