Insgesamt war aus Sicht der Kammer damit nicht nur die Botschaft des «Eichhörnchen» klar («You will have fun&time&fuck with him» [pag. 534]), sondern auch die Absicht der Privatklägerin, in der Schweiz keinesfalls eine Liebesbeziehung mit dem Beschuldigten zu führen, sondern eine gute Zeit mit der gesamten Familie R.________ (Familie des Beschuldigten) zu verbringen, eine neue Sprache sowie Kultur kennen zu lernen und womöglich später zu studieren. 12.3.2 Würdigung des Chats zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin (vollständiger Chat auf CD [pag. 641] und auszugsweise auf pag. 1135 ff.)