Sie und der Beschuldigte würden aber ja nicht als Liebhaber, sondern als Freunde «starten» (pag. 502). Diese Nachrichten der Privatklägerin ignorierte das «Eichhörnchen» aber gänzlich und kommunizierte stattdessen weiterhin fast ausschliesslich über sexuelle Themen, wobei es bei jeder Gelegenheit unterstrich, dass die Privatklägerin mit dem Beschuldigten eine gute Zeit haben und «happy» sein werde. Insgesamt war aus Sicht der Kammer damit nicht nur die Botschaft des «Eichhörnchen» klar («You will have fun&time&fuck with him» [pag.