Zumal die Privatklägerin damit keineswegs eine Liebesbeziehung mit dem Beschuldigten anstrebte, war sie auch nicht daran interessiert, mit ihm über Sex zu chatten. Es nahm sie zum Beispiel jeweils vielmehr wunder, wie die Familie R.________ (Familie des Beschuldigten) zusammen lebt («So tell me more interesting about ur family aside those things i know»; pag. 437), wie es den «anderen» Familienmitgliedern geht und wie das Studium von S.________ läuft (u.a. pag.