17 Aus Sicht der Kammer war die Privatklägerin sehr bemüht, dem Beschuldigten schon in der Chatkonversation vor ihrer Einreise unmissverständlich klar zu machen, dass sie nicht an einer Beziehung mit ihm interessiert ist, sondern sich primär wünscht, in der Schweiz eine gute Zeit mit der gesamten Familie R.________ (Familie des Beschuldigten) zu verbringen und durch ihren Aupairaufenthalt die Möglichkeit zu bekommen, insbesondere eine neue Sprache und Kultur kennen zu lernen.