__ Zugriff auf das Skype-Konto. S.________ hat beim Staatsanwalt am 08.06.2017 einerseits behauptet, sie habe ihren Account wahrscheinlich seit September nicht mehr benutzt (pag. 88, Zeile 382), gab auf Vorhalt der Screenshots dann aber jeweils an, da habe sie mit D.________ gechattet (pag. 88, Zeile 384 ff. und pag. 89, Zeile 392 ff.). Ihre Aussagen beim Staatsanwalt, wonach sie sich einen Dreier zusammen mit D.________ und ihrem Mann nicht vorstellen könne und sie vor D.________ noch nie ein Au-Pair gehabt hätten (pag. 88, Zeile 369 ff.), widersprechen jedoch dem Chat (pag. 440 und pag.