13 vernahme der Privatklägerin vom 27. September 2017 konnte dieser Skype-Chat aber über die Search-History in der Skype-App gefunden werden (pag. 70), weshalb der zuständige Staatsanwalt am 3. Oktober 2017 zwecks «Sicherung des Skype-Chats der Privatklägerin mit ‹xxx yyy› auf ihrem iPhone 5» einen zweiten Durchsuchungsbefehl erliess (pag. 256 ff.). Aus dieser zweiten Durchsuchung des Mobiltelefons der Privatklägerin resultierten die Extraktionsberichte vom 12. und 17. Oktober 2017 (pag. 261 ff. und 265 ff.).