Er sei mit der Privatklägerin bis am 16. Januar 2017 fast jeden Tag zusammen gewesen. Nach der Kündigung habe er sie getröstet und ihr geholfen, eine neue Familie zu suchen (zum Ganzen pag. 1171 Z. 7 ff.). Die Privatklägerin habe aber einen «versteckten Plan» gehabt. Sie habe am Nachmittag des 16. Januar 2017 nach O.________ (Land) fliegen wollen. Der Geschlechtsverkehr am Morgen sei vermutlich gewesen, damit sie einen Grund habe, ihn anzuzeigen (zum Ganzen pag. 1171 Z. 19 ff.). In Therapie gehe die Privatklägerin wohl nur, um glaubwürdiger zu wirken (pag. 1165 Z. 15 f.).