1169 Z. 26 ff.). Daneben hätten sie bis zu fünf Mal Oralsex gehabt (pag. 1169 Z. 34). Auf Vorhalt, dass die Chatnachrichten aus der Zeit, in der die Privatklägerin bei ihm gewohnt habe – insbesondere diejenige vom 4. und 5. Januar 2017 – nicht gerade auf eine erfüllte Beziehung inkl. Sex schliessen lassen würden, erklärte der Beschuldigte, die Privatklägerin habe viele Nachrichten gelöscht, es würde viele Nachrichten geben, die zeigen würden, dass sie glücklich gewesen seien (pag. 1169 Z. 41 ff. und pag. 1170 Z. 1 ff.). Er sei mit der Privatklägerin bis am 16. Januar 2017 fast jeden Tag zusammen gewesen.